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5-Tage Lockdown zu Ostern – die Beschlüsse von heute

Berlin. Viele haben es sich schon gedacht. Doch nun steht es wirklich fest: Der Lockdown geht weiter. Es gibt zusätzlich einen 5-Tage Lockdown zu Ostern. Am heutigen 22. März 2021 gab es erneut ein Treffen der Ministerpräsidentinnen und der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin. Steigende Inzidenzzahlen und steigende positive Testungen von Bürgerinnen und Bürgern machte es schon im Vorfeld klar: über Lockerungen wird wohl nicht gesprochen werden.

Wie üblich ist unter der Zusammenfassung der Originalbeschluss angefügt (sofort, wenn er uns vorliegt). Dort dann bitte jeweils auf das Bild klicken und „in Originalgröße anzeigen“ anklicken – dann ist jede Seite klar und deutlich lesbar.

Die Beschlüsse, die auf Bundesebene, also in Berlin, getroffen werden, müssen in Niedersachsen erst noch umgesetzt werden. Wann die folgenden Beschlüsse in Kraft treten, kann an dieser Stelle noch nicht gesagt werden. Auf der Pressekonferenz gegen 2.45Uhr wurden unter anderem die folgenden Beschlüsse mitgeteilt:

  • Verlängerung des Lockdown
    Der Lockdown geht weiter. Sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass der Lockdown bis zum 18. April verlängert werden.
  • Absoluter Lockdown zu Ostern
    Über die Ostertage bleiben alle Kontaktbeschränkungen bestehen, wie sie im Moment umgesetzt sind. Es wird keine „Auflockerung“ oder ähnliches wie zu Weihnachten geben. Das Infektionsgeschehen muss gestoppt werden. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen
  • Konsequente „Notbremse“
    Wenn die 7-Tages – Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100 überschreitet soll die sog. „Notbremse“ konsequent angewandt werden. Das heißt im Einzelnen, dass die Regelungen, die bis zum 7. März gegolten haben wieder greifen. Das bedeutet, dass der Einzelhandel wieder schließen muss, Friseure bleiben (so wie es jetzt im Moment ausschaut) allerdings geöffnet.
  • Bei Inzidenzzahlen über 100 können die folgenden Regeln zusätzlich angeordnet werden: Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW,soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören; Ausgangsbeschränkungen;verschärfte Kontaktbeschränkungen
  • Homeoffice
    Weiterhin sollen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Homeoffice anbieten. Zudem soll die Teststrategie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die kein Homeoffice durchführen, weiter ausgebaut werden.

Die nächste Konferenz findet am 12. April 2021 statt.

Hier nun der Original Beschluss