CORONAGrafschaft Bentheim

Ab 15. Januar: Verkürzte Quarantänezeiten und Möglichkeit des Freitestens

Am Samstag tritt die neue niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft und mir ihr werden vor allem die Quarantänezeiten verkürzt. Die geänderte sogenannte Absonderungsverordnung sieht vor, dass die Quarantäne nun in der Regel nach zehn Tagen endet. Nach sieben Tagen bereits kann man sich zudem mit einem anerkannten PoC-Antigentest (Schnelltestzentren, Apotheken, anerkannte Teststellen) oder einem PCR-Test freitesten lassen. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, ein Freitesten war nicht möglich.

Der Landkreis weist darauf hin, man sich nach erfolgreichem Freitesten ohne weitere Abstimmung mit dem Gesundheitsamt aus der Quarantäne begeben kann. Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Grafschaft Bentheim sieht daher vor, dass auch Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 10. Januar in Quarantäne geschickt wurden, von dieser neuen Regelung profitieren und sich freitesten lassen können. Betroffene mit solchen Bescheiden nach alter Rechtslage müssen ebenfalls nach erfolgreichem Freitesten keine Rücksprache mit dem Gesundheitsamt vornehmen.

Was bedeuten die neuen Regelungen?

A) bei eigenem positivem PCR-Test

1) ich informiere sofort meine engen Kontaktpersonen,

2) ich begebe mich ab Datum des Testergebnisses für 10 Tage in Isolation,

3) ich habe die Möglichkeit, mich ab 7. Tag der Quarantäne freizutesten,

4) ich kann mich sofort nach Erhalt eines negativen Testergebnisses aus der Quarantäne begeben.

B) bei engem Kontakt zu einer positiv getesteten Person

a) ich bin geboostert, seit kurzem vollständig geimpft (zweite Schutzimpfung nicht älter als drei Monate) oder genesen (Genesenennachweis nicht älter als drei Monate)

1) hier besteht keine Quarantänepflicht, ich beobachte aber, ob sich innerhalb von 14 Tagen Krankheitsanzeichen entwickeln.

b) ich bin nicht geboostert, nicht seit kurzem vollständig geimpft oder genesen

1) ich begebe mich für 10 Tage ab letztem Kontakt mit der positiv getesteten Person in Quarantäne

2) wenn ich keine Symptome entwickle, kann ich mich ab 7. Tag (Schülerinnen und Schüler ab 5. Tag) freitesten lassen und sofort nach negativem Testergebnis die Isolation verlassen. Wenn ich jedoch Symptome entwickle, ist eine diagnostische Abklärung (PCR-Test) durch den (Haus-) Arzt notwendig.

Eine Benachrichtigung des Gesundheitsamtes ist im Falle eines negativen Testergebnisses NICHT notwendig.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim

Foto: Symbolbild eines Tests