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Coronavirus: Land Niedersachsen erlässt überarbeitete Kontakt-Verordnung

Das Land Niedersachsen hat seine Verordnung über die Einschränkung sozialer Kontakte vom vergangenen Freitag grundlegend überarbeitet. Einige Regelungen wie über die Besuche zwischen engsten Familienangehörigen hatten für Unverständnis und Kritik gesorgt. Diese Regelung wurde nun ersetzt.

Nach der nun gültigen Verordnung ist es wieder unter anderem wieder zulässig, als Erwachsener die eigenen Eltern in deren oder der eigenen Wohnung zu empfangen oder auf Nachbarskinder aufzupassen. Auch Treffen mit einem engen Freund oder einer Freundin sind wieder möglich. Weiterhin wird in der Bestimmung zur Teilnahme an Hochzeiten oder Beerdigungen nicht mehr auf den formalen Verwandtschaftsgrad abgestellt. Die Teilnahme ist nun dem engsten Familien- und Freundeskreis bis höchstens zehn Personen gestattet.

Eine weitere Änderung ermöglicht wieder die Nutzung von Autowaschanlagen für die Reinigung von Nutzfahrzeugen sowie für die vollautomatische Reinigung privat genutzter Fahrzeuge. Es dürfen dabei aber keine vor- und nachgelagerten Reinigungsschritte durch die Kunden selbst erfolgen.

Gleichzeitig bleiben die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Die Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020. Die detaillierte Allgemeinverfügung ist als Anlage beigefügt.

Informationen übermittelt vom Landkreis Grafschaft Bentheim