Bad BentheimBlaulicht

Fake-Urin im Schritt versteckt Drogenbeutel sichergestellt

Bad Bentheim / BAB 30 (ots) Mit einem offensichtlich aus dem Auto geworfenen Beutel voller Drogen und einen hitzköpfigen Fahrer der ein Tütchen mit künstlichen Urin im Genitalbereich versteckte, hatte es die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze am Samstagabend zu tun.

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung der Binnengrenze hatte eine Streife der Bundespolizei gegen 22 Uhr einen aus den Niederlanden eingereisten und mit vier Personen besetzten PKW mit deutscher Zulassung auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn 30 angehalten und überprüft.

Schon als sich die Scheiben des Autos senkten, kam den kontrollierenden Beamten ein starker Marihuanageruch aus dem Fahrzeuginneren entgegen. Allerdings waren die Drogen offenbar während des Anhaltevorgangs in einem unbemerkten Moment aus dem Auto geworfen worden. Ein unmittelbar folgender Streifenwagen fand den Stoffbeutel mit rund 178 Gramm Marihuana und Haschisch in verschiedenen Verpackungen auf der Fahrbahn liegend und sammelte ihn auf.

Alle vier Fahrzeuginsassen, zwei Deutsche im Alter von 28 und 32 Jahren sowie ein 36-jähriger Schwede und ein 33-jähriger Libanese wurden wegen des Verdachts der illegalen Einfuhr einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel vorläufig festgenommen und mit zur Dienststelle der Bundespolizei genommen.

Dort verhielt sich insbesondere der 28-jährige Fahrer des Autos sehr aufbrausend und provozierend gegenüber den Beamten und drohte ihnen unverhohlen. Bei seiner Durchsuchung versuchte er zudem ein Tütchen mit künstlichen Urin vor den Beamten zu verbergen, dass er im Genitalbereich versteckt hatte. Offenbar wollte er damit einen negativen Drogentest vortäuschen. Ein danach mit seinem eigenen Urin durchgeführter Test war positiv auf die Einnahme berauschende Mittel. Ihm wurde auf Anordnung eine Blutprobe entnommen.

In der Jacke des 32-jährigen Mitfahrers wurden zudem eine Kleinstmenge Marihuana gefunden.

Alle vier Reisenden erwartet jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der 28-jährigen Fahrer muss sich zudem wegen Beleidigung und Bedrohung sowie Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss berauschender Mittel verantworten.