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Flächenbrandgefahr im Emsland

Die Vegetation ist durch den mangelnden Regen sehr trocken und somit auch sehr anfällig in Brand zu geraten. Dieses mussten gerade am Wochenende wieder neun Feuerwehren erleben, die im Bereich Schapen einen Flächenbrand von ca. 2 ha löschen mussten.

Seit dem 17. Mai 2022 gilt die Waldbrandverordnung des Landkreises Emsland. Diese verbietet es Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, die befestigten Straßen, befahrbaren Wege sowie markierten Wander- und Reitwege zu verlassen. Auch ist es untersagt, Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren und dort oder in gefährlicher Nähe von Wäldern, Mooren und Heidegebieten außerhalb von dafür gekennzeichneten Parkflächen Fahrzeuge abzustellen. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Jagdausübung sowie Personen, die öffentliche Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken erledigen.

Zudem sollen die Zufahrten zu Wäldern, Mooren und Heide unbedingt für mögliche Feuerwehreinsätze freigehalten werden. Auch ist es nicht gestattet, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.

Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann als solche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Sollte es trotzdem zu einem Brand kommen, alarmieren sie umgehend über den Notruf 112 die Feuerwehr. Bleiben Sie als Einweiser vor Ort, um den ersten Einsatzkräften den Weg zu zeigen.

In der Vergangenheit konnten die Feuerwehren immer wieder auf die Güllefässer der Landwirte zurückgreifen. Dadurch steht eine große Menge als Löschwasser zur Verfügung. Der Kreisbrandmeister Holger Dyckhoff möchte die Landwirte auch in diesem Jahr aufrufen, die Güllefässer schon mit Wasser zu befüllen. Damit werden die ehrenamtlichem Einsatzkräfte enorm bei der ohnehin sehr schweißtreibenden Arbeit unterstützt.

Text: Jens Menke

Fotos: J. Menke (Symbolbilder von einer Ausbildung der Kreisfeuerwehr Emsland)