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Geflügelpest: Landkreis ordnet Stallpflicht ab Sonntag an

Ab Sonntag, den 15. November, gilt die Aufstallungspflicht im Landkreis Grafschaft Bentheim. Die dann in Kraft tretende Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung ordnet an, dass sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) einzustallen ist. Auf diese Maßnahme haben sich in Abstimmung mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium 20 Landkreise, die über eine hohe Geflügeldichte verfügen, und welche besonders vom derzeitigen Herbst-Vogelzug betroffen sind, verständigt. Dazu gehört auch der Landkreis Grafschaft Bentheim. Ebenso wurde die hochpathogene Aviära Influenza (HPAI) in den Niederlanden bei diversen Wildvögeln und in zwei Nutzgeflügelbeständen amtlich festgestellt.

Aufgrund dieser Faktoren stuft der Landkreis das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe (Subtyp H5N8) in die hiesigen Geflügelbestände, insbesondere bei der Freilandhaltung, als hoch ein. Diese Risikobewertung wird fortlaufend neu geprüft. Das Ergebnis bildet die Grundlage dafür, wie lange die Anordnung gilt.

Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim