Landkreis Emsland

Landkreis hebt außergewöhnliches Ereignis auf

Landkreis hebt außergewöhnliches Ereignis auf – Stabile Hochwassersituation – Kreisspitze weiterhin unterstützend tätig

Meppen. Das am 28. Dezember vom Landkreis Emsland festgestellte außergewöhnliche Ereignis kann am heutigen Freitag (12. Januar) beendet werden. „Die Hochwassersituation im Kreisgebiet ist als stabil zu bezeichnen; die Pegelstände sinken langsam“, begründet Landrat Marc-André Burgdorf die Entscheidung.

Dem Landkreis Emsland war es in der Hochwasserlage durch die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses möglich, den betroffenen Kommunen in allen Belangen zu helfen. Zugleich konnten in dieser Lage überörtliche Hilfen wie u. a. mobile Deiche und Kreisfeuerwehrbereitschaften aus anderen Landkreisen angefordert werden.

Bereits am 26. Dezember hatte der Landkreis Emsland den Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) einberufen, um die Kommunen bei der Krisenbewältigung zu unterstützen. Im Stab sind die einzelnen Sachgebiete von S1 für das Bereitstellen von Einsatzkräften und Personal, über S2 für die Feststellung der Lage und ihre Dokumentation, S3 für die Einsatzkoordination bis S4 für die Versorgung mit Einsatzmitteln und Verpflegung sowie S5 für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fest umrissen. Zusätzlich besetzt mit Fachberatern von Polizei, Hilfsorganisationen wie Technischem Hilfswerk (THW), Deutschem Roten Kreuz (DRK), Malteser Hilfsdienst (MHD), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Bundeswehr sowie entsprechend themenbezogen weiteren Fachberatern „waren der SAE und auch die spätere Einschätzung als außergewöhnliches Ereignis geeignete Instrumente, um die erforderlichen Aufgaben erfolgreich zu bewältigen“, betont Burgdorf.

Zu diesen Aufgaben zählten in der aktuellen Lage die Beobachtung und Bewertung der Pegelstände und das Sandsackmanagement. Es sind 238.000 leere Sandsäcke sowie zusätzliche 121.132 befüllte Sandsäcke an die Kommunen zur Stabilisierung von Deichanlagen ausgegeben worden. Eine Evakuierung für gefährdete Bereiche des Meppener Stadtteils Esterfeld und Gebiete der Stadt Haren (Ems) wurde durch den Stab zwar vorgeplant, musste glücklicherweise aber nicht umgesetzt werden. Landrat Burgdorf nahm gemeinsam mit der SAE-Führung im Vorfeld an richtungsweisenden Stabsbesprechungen in Meppen und Haren (Ems) zur Abstimmung möglicher Maßnahmen teil. Der SAE setzte in diesem Zusammenhang in Meppen die Evakuierung der beiden nahe der Ems gelegenen Einrichtungen „Haus Emsblick“ und „Emsblick Meppen“ um und führte die Bewohnerinnen und Bewohner nach Ende der Evakuierung in ihre Unterkünfte zurück. Darüber hinaus wurde in dem gefährdeten Gebiet ein Funkmast vor eindringendem Wasser geschützt. Zudem gab es tägliche Telefonkonferenzen mit den betroffenen Kommunen, die dem Landkreis Emsland tägliche Lagemeldungen übermittelt haben.

Ab dem 9. Januar war der SAE aufgrund der insgesamt stabilen Situation heruntergefahren worden; die täglichen Lagebesprechungen wichen anlassbezogenen Besprechungen. Eine telefonische 24/7-Erreichbarkeit des SAE ist bis auf Weiteres sichergestellt. Der Fachberater Umwelt des Landkreises Emsland wird zudem auch in den kommenden Tagen die Pegelstände von Hase und Ems regelmäßig auswerten, die Situation fortlaufend beurteilen und die betroffenen Gemeinden darüber informieren.

„In den kommenden Wochen und Monaten wird es für die Kommunen vor allem notwendig sein, nach Rückgang des Hochwassers die Deiche in Zusammenarbeit mit Deichverbänden, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt und weiteren Fachstellen zu kontrollieren, entsprechende Schäden zu bilanzieren und anschließend die notwendigen Maßnahmen zur Deichinstandsetzung bzw. -sicherung einzuleiten. Da gibt es noch viel zu tun. Als Landkreis Emsland führen wir hier ebenfalls mit den zuständigen Fachstellen Gespräche zum weiteren Vorgehen, d. h. auch nach dem außergewöhnlichen Ereignis sind wir unterstützend tätig und stehen mit den Kommunen in Kontakt“, sagt Burgdorf.

Das außergewöhnliche Ereignis gilt als „Vorstufe“ des Katastrophenfalls. Es ist erstmals anlässlich der Coronapandemie 2020 in Verwendung für eine pandemische Lage ins Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz aufgenommen worden. 2022 ist das außergewöhnliche Ereignis aufgrund der gemachten positiven Erfahrungen als bewährtes Mittel zum Umgang mit besonderen Situationen auf alle Lagen ausgeweitet worden.

Text: Landkreis Emsland