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Nordhornerin zur Handelsrichterin am Landgericht ernannt

Frau Andrea Luther zur Handelsrichterin am Landgericht Osnabrück ernannt

OSNABRÜCK. Frau Andrea Luther ist in dieser Woche zur Handelsrichterin am Landgericht Osnabrück ernannt worden.

Handelsrichterinnen und -richter sind Kaufleute, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Prokuristen von Unternehmen, die als ehrenamtliche Richterinnen/Richter am Landgericht tätig werden. Jeweils zwei ehrenamtliche Handelsrichter/-innen und eine Berufsrichterin/ein Berufsrichter als Vorsitzende/r bilden dazu eine Kammer für Handelssachen. Diese entscheiden über Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Voraussetzung ist, dass die Parteien ausdrücklich die Befassung der Kammer für Handelssachen anstelle einer regulären Zivilkammer beantragen. Beim Landgericht Osnabrück bestehen insgesamt fünf solcher Kammern für Handelssachen.

Frau Andrea Luther ist seit 1984 mit einer eigenen Werbeagentur in Nordhorn selbständig tätig. Seit 2019 ist sie bereits im Regionalausschuss Grafschaft Bentheim der Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim (IHK) engagiert. Über den Vorschlag der IHK, als Handelsrichterin tätig zu werden, hat sie sich sehr gefreut: „Ich bin gespannt auf diese verantwortungsvolle Aufgabe. Aus meiner Sicht ist es sehr wichtig, dass wir uns als Selbständige ehrenamtlich engagieren. Meine Erfahrungen aus mittlerweile mehr als 35 Jahren unternehmerischer Tätigkeit möchte ich deshalb gerne auch hier am Landgericht einbringen.“

Landgerichtspräsident Dr. Thomas Veen zeigte sich anlässlich der Übergabe der Ernennungsurkunde ebenfalls sehr erfreut, dass Frau Luther als Handelsrichterin gewonnen werden konnte: „Anders als bei den hauptberuflichen Richterinnen und Richtern sind Frauen bei den Handelsrichterinnen und -richtern bisher noch nicht im selben Umfang vertreten wie Männer. Ich freue mich deshalb sehr, dass mit Frau Luther nun eine sehr engagierte Unternehmerin dazukommt.“

Einig waren sich Andrea Luther und Dr. Thomas Veen über die Bedeutung der Kammern für Handelssachen als Teil der Justiz. „Wir haben in Osnabrück dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit der IHK durch die Bank sehr gute Handelsrichterinnen und -richter, die mit Leidenschaft bei der Sache sind. Das wissen auch die Unternehmen und Rechtsanwälte vor Ort zu schätzen. Das hören wir immer wieder und es zeigt sich auch an der hohen Zahl an Verfahren, die vor die Kammern für Handelssachen anstelle einer regulären Zivilkammer gebracht werden.“, so Dr. Thomas Veen. Andrea Luther ergänzte: „Ich hoffe, meine eigenen Erfahrungen als Unternehmerin vor allem dort einbringen zu können, wo es um eine mögliche gütliche Einigung geht. Wer selbst in der Wirtschaft tätig ist, weiß, dass das fast immer besser ist als weiterer Streit. Ich denke, dass man dabei als Unternehmer einen guten Blick dafür hat, wo die wirtschaftlichen Interessen der Parteien liegen und das auch in einer Verhandlung einbringen kann.“

Das Foto zeigt die neu ernannte Handelsrichterin Frau Andrea Luther und Landgerichtspräsident Dr. Thomas Veen anlässlich der Übergabe der Ernennungsurkunde. - Foto: Pressestelle Landgericht Osnabrück
Das Foto zeigt die neu ernannte Handelsrichterin Frau Andrea Luther und Landgerichtspräsident Dr. Thomas Veen anlässlich der Übergabe der Ernennungsurkunde. – Foto: Pressestelle Landgericht Osnabrück

Text und Foto: Pressestelle Landgericht Osnabrück