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Vereinfachungen und rechtliche Anpassungen: Neuer Antrag fürs Elterngeld

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen neuen Elterngeldantrag herausgegeben. Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist Eltern darauf hin, dass sie nun dieses neue Formular bei der Antragstellung verwenden müssen – eine Nutzung der älteren Version ist seit Anfang des Jahres 2024 nicht mehr zulässig. Eltern können den neuen Antrag auf der Internetseite www.grafschaft-bentheim.de herunterladen. Bei Fragen dazu stehen die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle des Landkreises zur Verfügung.

Der neue Elterngeldantrag enthält Vereinfachungen und rechtliche Anpassungen. So ist beispielsweise unter Punkt 10 des Antrages wählbar, dass Daten zum Mutterschaftsgeld zukünftig von der Elterngeldstelle direkt bei der Krankenkasse elektronisch angefordert werden können und damit nicht mehr vom Antragstellenden vorzubringen sind. Da die Datenübermittlung zwischen den Krankenkassen und der Elterngeldstelle des Landkreises technisch zum aktuellen Zeitpunkt leider jedoch noch nicht möglich ist, sind die Mutterschaftsleistungen abweichend hiervon bis auf Weiteres noch auf herkömmlichem Weg vom Antragstellenden mittels Bescheinigung nachzuweisen.

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten. In diesem Jahr ändert sich zum 1. April 2024 die Einkommensobergrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Der Landkreis informiert vorsorglich, dass der Elterngeldantrag für Geburten ab diesem Zeitpunkt (ab 1. April 2024) seitens des BMFSFJ dann nochmals aktualisiert und neu herausgegeben werden wird.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim