BlaulichtCORONA

Die Lockdown Beschlüsse von heute

Berlin. Seit 14.00 Uhr haben die Ministerpräsidentinnen und die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin per Videoschalte beraten. Grund waren neue Lockdown Beschlüsse für Deutschland. Gegen 21.45 Uhr startete die Pressekonferenz in Berlin. Die folgenden Beschlüsse wurden bekannt gegeben. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Länder diese Beschlüsse per Verordnung noch umsetzen müsse. Diese Lockdown Beschlüsse können zudem von den Ländern noch abgeändert werden. Unter dem Text findet man die komplette Fassung der Beschlüsse in der Originalversion und ausführlichen Version (10 Seiten):

Lockdown bis zum 14. Februar 2021

Die bisherigen Beschlüsse, die gefasst wurden, gelten auch weiterhin. Alles, was heute beschlossen wurde, sollte umgehend umgesetzt werden und zählt bis zum 14. Februar.

Kontaktbeschränkungen

Weiterhin sind private Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Zudem sollte die Zahl der Haushalte, aus der andere Personen kommen, möglichst klein und konstant gehalten werden. („Social Bubble“)

Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln

Es wird in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln zur Pflicht gemacht, medizinische Masken zu tragen OP-Masken oder auch FFP2 Masken). Selbst gemachte Masken, Schals vor dem Mund oder Ähnliches sind nicht gestattet. Dieses ist eine verbindliche Pflicht.

Schulen

Ersten Hinweisen nach verbreitet sich die Virus Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus unter Kindern und Jugendlichen stärker. Daher sollen Schulen bis zum 14. Februar 2021 weiterhin grundsätzlich geschlossen bleiben – die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Kindertagesstätten bleiben im Notbetrieb. (Inwieweit dieses vom Land Niedersachsen umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Sobald uns diese Information vorliegt, werden wir berichten)

Schutz für Alten-und Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Für das Personal in Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2 Maskenpflicht angeregt. Beim Betreten der Einrichtung sollen Besucher einen Schnelltest machen. Das Personal in Alten- und Pflegeheimen soll regelmäßig getestet werden.

Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Gottesdienste in Kirchen, Moscheen und Synagogen durchgeführt werden dürfen. Auch andere Glaubensgemeinschaften müssen sich an diese Regelungen halten:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Maskenpflicht auch am Platz (Medizinische Masken)
  • Untersagung des Gemeindegesang
  • Zusammenkünfte von mehr als 10 Teilnehmern müssen beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Dieses muss mindestens zwei Werktage zuvor geschehen.

Homeoffice

Aktuell soll eine Verordnung erlassen werden. Diese Verordnung verpflichtet alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, den Beschäftigten das Homeoffice zu ermöglichen, wo es möglich ist. Dieses muss geschehen, sofern die Tätigkeiten es ermöglichen. Dort wo es nicht geht, sollen Abstände eingehalten werden. Wo nicht genügend Abstand eingehalten werden kann, sollen Masken ausgegeben werden. Betriebe sollen zudem flexible Arbeitszeiten anbieten. Dieses soll auch zur Reduzierung des ÖPNV beitragen.

Einschränkung des Bewegungsradius und weitere Ausgangsbeschränkungen oder ähnliches

Es wird angestrebt, die Inzidenz von 50 bis zum 1. Februar zu erreichen. Bundesländer und Landkreise haben die Möglichkeit, Beschränkungen einzuführen. Dadurch soll eine Senkung der Infektionszahlen erreicht werden. Ab wann Beschränkungen oder die Einschränkung oder sonstiges per Verordnung erlassen werden, entscheiden die Bundesländer bzw. die Landkreise.

Unterstützung der Gesundheitsämter

Im Bereich der Kontaktverfolgung sollen Studenten geschult werden. Diese Studenten könnten dann innerhalb der Gesundheitsämter mit eingesetzt werden. Zudem soll es zu einer weiteren Einsetzung der Bundeswehr kommen. Die Bundeswehr kann auch im Bereich der Alten- und Pflegeheime unterstützen (Testung der Mitarbeiter).

Dieses sind erste Informationen, die auf der Pressekonferenz am 19. Januar 2021 bekannt gegeben worden sind. Inwieweit diese Beschlüsse auch auf Landesebene durchgesetzt werden, bleibt abzuwarten. . Zum Vergrößern und vernünftiges Lesen der Bilder bitte den Knopf „Dokument in Originalgröße“ anklicken – dann kann man auch alles lesen. Hier die original Beschlüsse der Konferenz vom 19. Januar 2021