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Elektromobilität: Landkreis fördert Ausbau von Ladeinfrastruktur in der Grafschaft

Hohe Anschaffungskosten, begrenzte Reichweite und dazu noch fehlende Lademöglichkeiten – das sind die immer wieder genannten Hinderungsgründe für die Anschaffung eines Elektroautos. Während sich die ersten beiden Argumente mit dem Hochlaufen der Massenproduktion in den nächsten Jahren absehbar relativieren werden, bleibt die Herausforderung, genügend Lademöglichkeiten zu schaffen.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim will nun zur Beschleunigung des Ladesäulenausbaus vor Ort beitragen. Ein im Laufe des Jahres 2018 mit den Kommunen und den lokalen Energieversorgern erarbeitetes Ladesäulenkonzept bildet dafür die Basis. Ein weiterer Schritt ist eine neue Förderrichtlinie, die vom Grafschafter Kreistag beschlossen worden ist. So soll der Ausbau des öffentlichen Ladenetzes ebenso wie die Errichtung halböffentlicher und privater Ladeimöglichkeiten gefördert werden. „Damit setzen wir ergänzend zu den bestehenden Bundesförderungen wie beispielsweise dem Umweltbonus und der KFZ-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge einen weiteren lokalen Impuls, um den Umstieg auf die klimafreundliche Elektromobilität voranzutreiben“, erklärt Kreisrat Dr. Michael Kiehl.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim fördert die Errichtung von halböffentlich zugänglichen Ladesäulen auf privaten Kunden- oder Mitarbeiterparkplätze mit bis zu 1.500 Euro, rein private Anschlüsse können noch bis zu 250 Euro Förderung erhalten. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim
Der Landkreis Grafschaft Bentheim fördert die Errichtung von halböffentlich zugänglichen Ladesäulen auf privaten Kunden- oder Mitarbeiterparkplätze mit bis zu 1.500 Euro, rein private Anschlüsse können noch bis zu 250 Euro Förderung erhalten. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim

Die Förderung, von der sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Energieversorger profitieren können, unterscheidet zwischen öffentlich zugänglichen Ladesäulen, halböffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zum Beispiel auf Kunden-, Besucher- oder Mitarbeiterparkplätzen und nichtöffentlich zugänglicher Lademöglichkeiten wie auf Privatgrundstücken von Einfamilienhäusern. Während die Errichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 5.000 Euro je Ladesäule gefördert wird, können Unternehmen für die Errichtung von halböffentlicher Ladeinfrastruktur auf ihren privaten Grundstücken bis zu 25 % der Investitionskosten (bis maximal 1.500 Euro) erhalten.

Für Antragssteller, die „nur“ eine private Ladeeinrichtung für ihr eigenes E-Fahrzeug anschaffen wollen, beträgt der Förderhöchstbetrag 250 Euro. Von dieser Förderung können neben Unternehmen auch Privatpersonen profitieren. Die Kosten für solche privaten Ladeeinrichtungen, die zum Beispiel in Garagen installiert werden können und als „Wallboxen“ bezeichnet werden, beginnen bereits bei deutlich unter 1.000 Euro, weiß Klimaschutzmanager Stephan Griesehop. Sowohl die Förderung von halböffentlichen als auch rein privat nutzbaren Ladestationen ist an die Bedingung geknüpft, dass der Strom belegbar aus erneuerbaren Energien kommt. Nur so ist der Betrieb eines E-Autos wirklich klimafreundlich. „Ein solcher Beleg wäre der Abschluss eines Ökostromvertrages oder eine auf die Adresse des Antragstellers gemeldete Photovoltaikanlage“, betont Griesehop. Zusätzlich muss in diesem Fall aber auch ein E-Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen sein.

Bei Fragen zur Förderung können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen an die Wirtschaftsförderung oder das Klimaschutzmanagement des Landkreises wenden (Tel: 05921-962300; Email: wifo@grafschaft.de). Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen sind auf der Seite www.klimaschutz.grafschaft-bentheim.de abrufbar.  

Foto und Text: Landkreis Grafschaft Bentheim