Emsland – Grafschaft Bentheim: Durchsuchungen und Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte
Osnabrück (ots) – Heute (29.12.20) durchsuchten Beamte der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück im Emsland und in der Grafschaft Bentheim, nach richterlichem Beschluss durch das Verwaltungsgericht Osnabrück, die Wohnungen von vier Angehörigen der Polizeidirektion Osnabrück. Hierbei stellten die Ermittler Beweisgegenstände sicher, die nun im Rahmen von dienst- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen ausgewertet werden.
Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass die Polizeibeamten – hierbei handelt es sich um drei aktive Beamte und einen pensionierten Polizisten – zahlreiche Bilder und Videos, teilweise mit Bezügen zu Symbolen des Dritten Reichs und zu fremdenfeindlichen Darstellungen, über einen Messenger ausgetauscht haben. Den Beamten wurde die weitere Dienstausübung verboten. Eine gemeinsame Chatgruppe wie auch ein gemeinsames Netzwerk gab es nach aktuellem Ermittlungsstand nicht. Insgesamt laufen zurzeit umfangreiche Ermittlungen gegen sechs Angehörige der Polizeidirektion Osnabrück, wobei sich die Schwere der Vorwürfe bisher unterscheidet.
Michael Maßmann, Präsident der Polizeidirektion Osnabrück, zu den Verdachtsfällen: „Diese Vorfälle müssen jetzt schnell und lückenlos aufgearbeitet werden. Falls sich der Verdacht bestätigt, werden wir konsequent und mit der notwendigen Härte handeln. Ich sage klipp und klar: Beamte, die durch ihr Gedankengut und ihre Handlungen den obersten Grundwerten unserer Demokratie widersprechen, haben in der Polizei nichts verloren.“
Nach bisherigem Stand waren in unregelmäßigen Abständen insgesamt mehrere Hundert Bilder und Videos mit verdächtigen Inhalten verschickt worden. Die Inhalte wurden dabei per Messenger direkt an die beteiligten Personen, in der Eins-zu-eins-Kommunikation, versandt. Bei den Beamten handelt es sich weder um Auszubildende noch um Angehörige von Spezialeinheiten – sie waren allesamt erfahrene Beamte im Polizeidienst.
Ins Rollen kamen die internen Ermittlungen durch ein Strafverfahren in einem völlig anderen Kontext gegen einen der betroffenen Polizisten. Im Rahmen der Auswertung seines Mobiltelefons gelangten die Ermittler zu den neuen Verdachtsmomenten und möglichen Beteiligten.