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Haren bezuschusst Regenwasserzisternen

Ab 01. Januar 2024 können private Grundeigentümerinnen und Grundeigentürmer Zuschüsse für Anschaffung, Bau und Installation eines oberirdischen bzw. unterirdischen Regenwasserspeichers für ihre Garten- sowie Grünflächenbewässerung beantragen.

Haren (Ems). Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) sind sowohl unterirdisch verbaute als auch oberirdische Regenwassersammelbehälter, die dazu dienen, das auf den befestigten Flächen des Grundstückes anfallende Regenwasser aufzufangen, damit dieses für die Gartenbewässerung und/oder als Brauchwasser im Haushalt, z. B. für die Toilettenspülung oder für die Waschmaschine, genutzt werden kann.

Mit der finanziellen Förderung solcher Regenwassernutzungsanlagen verfolgt die Stadtverwaltung das Ziel, eine nachhaltige Nutzung des auf dem jeweiligen Grundstück anfallenden Regenwassers zu unterstützen und gleichzeitig eine Verschwendung der Ressource Regenwasser zu vermeiden.

Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 300 bis 500 €, der maximal einmal pro Grundstück gewährt wird. Der Antrag zur Gewährung einer Förderung ist auf dem Vordruck der Stadt Haren (Ems) bei der Stadt einzureichen.

Die Bezuschussung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Haren (Ems). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Gewährung erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr bis zur Höhe der dafür verfügbaren Haushaltsmittel.

Weitere Details zur Richtlinie sowie der Vordruck zur Beantragung der Förderung sind online erhältlich unter https://www.haren.de/zisternen

Bildunterschrift:
Ab 01. Januar 2024 können Harenerinnen und Harener Zuschüsse für Regenwassernutzungsanlagen beantragen.

Bildquelle: PiyawatNandeenoparit – Adobe Stock

Text: Stadt Haren (Ems)