CORONAGrafschaft Bentheim

Impfung von Kindern und Jugendlichen im Impfzentrum ohne ärztliche Bescheinigung

„Wir freuen uns, nun auch Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren ohne zustimmende Bescheinigung ihres Arztes im Impfzentrum impfen zu können“, erklärt Landrat Uwe Fietzek. So können bereits erstmals ab 21. Juli alle Kinder und Jugendlichen dieser Altersgruppe geimpft werden, die das wünschen. Ein Erziehungsberechtigter für das ärztliche Aufklärungsgespräch ist allerdings weiterhin notwendig.

Im Impfzentrum werden die Impfungen für Kinder von Ärzten durchgeführt, welche Erfahrungen mit Impfungen in dieser Altersgruppe haben. Dieses Vorgehen wurde von Professor Dr. Gerd Pott als Ärztlichem Leiter des Impfzentrums initiiert. Die entsprechende Ausrüstung für die Versorgung von eventuellen Zwischenfällen ist vorhanden.

Bei den Impfungen wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen: Grundsätzlich ist der Impfstoff der Firma Biontech für die Verwendung bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr von der Europäischen Arzneimittelagentur zugelassen. Die Deutsche ständige Impfkommission empfiehlt jedoch nur die Impfung von Kindern mit Vorerkrankungen, weil bei diesen Kindern ein besonders schwerer Krankheitsverlauf nach einer Ansteckung droht. Allerdings dürfen auch gesunde Kinder (Kinder ohne Vorerkrankungen) mit dem Impfstoff geimpft werden, wenn das Kind und die Eltern dies ausdrücklich wünschen und ein Aufklärungsgespräch erfolgt ist.

Sowohl die Vorsitzende des Ärztenetzes, Dr. Sigrid Leferink, wie auch der Vorsitzende des Ärztevereins, Dr. Markus Kirschner, und der Amtsarzt Dr. Gerd Vogelsang halten die Impfungen von Kindern dieser Altersstufe für sinnvoll.

Eine Bescheinigung des Hausarztes oder Kinderarztes über die Notwendigkeit der Impfung ist nicht mehr erforderlich. Anmeldungen zur Impfung sind über das Impfportal Niedersachsen www.impfportal-niedersachsen.de online oder telefonisch über die Impfhotline 0800 / 99 88 665 ab sofort möglich. Die Impfungen werden ab Mittwoch, dem 21. Juli durchgeführt.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim