Infektionsschutzgerechtes Lüften: Landesregierung setzt finanzielle Unterstützung von Schulen und Kindertageseinrichtungen fort
Die Landesregierung setzt die finanzielle Unterstützung von Schulen, Tagesbildungsstätten, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bei der Beschaffung von Geräten und Anlagen zum infektionsschutzgerechten Lüften fort. Den öffentlichen und freien Trägern wird auch weiterhin ein Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung stehen.
Gefördert werden CO2-Ampeln, Fensterventilatoren und Luftreinigungsgeräte für Räume, die sich nicht ausreichend lüften lassen. 80 Prozent der Gesamtkosten werden durch die Förderung übernommen. Hierfür stehen für das laufende Jahr noch insgesamt 12 Millionen Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Den Trägern wird es über dieses Verfahren ermöglicht, bedarfsgerechte Entscheidungen zu treffen. Anträge ohne Höchstbetrag können bis zum 31.10.2022 gestellt werden, ein Verwendungsnachweis muss bis 31.07.2023 vorliegen. Die neuen Förderrichtlinien ersetzen die bisherigen Richtlinien, aus denen keine Antragstellung mehr möglich ist.
Neben einer Fortsetzung bereits bestehender Zuwendungen beinhaltet die Förderrichtlinie auch neue Maßnahmen. So wurden weitere Räume mit in die Förderung aufgenommen. Als förderfähig gelten neben Unterrichts- und Betreuungsräumen jetzt auch Lehrerzimmer oder Aufenthalts- und Besprechungsräume. Darüber hinaus wird die Förderung auf die Kindertageseinrichtungen ausgeweitet. Das Land rüstet sich so für einen möglichen Anstieg des Infektionsgeschehens in den kommenden Herbst- und Wintermonaten.
„Nach den Erfahrungen im vergangenen Schuljahr ist klar, dass es unser Anspruch sein muss, Schulen und Betreuungseinrichtungen offen zu lassen“, betonte Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Gleichzeitig ist im Hinblick auf den Herbst eine saisonale Zunahme an Krankheitsfällen möglich. Hier gilt es, einerseits den Zugang zu Bildungsangeboten möglichst uneingeschränkt beizubehalten, andererseits einen der Situation angepassten Gesundheitsschutz zu gewährleisten.“
Text: Niedersächische Staatskanzlei