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Lingener Hundefreilauffläche bleibt vorerst geöffnet – Appell an Eigenverantwortung

Lingen. Nach dem neuen Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei der Konferenz mit der Kanzlerin kommen natürlich auch wieder Fragen bei den Besuchern der Lingener Hundefreilauffläche auf. Bleibt sie offen, wird sie geschlossen? Was muss ich machen?

Vorweg muss gesagt werden, dass die aktuell geltende Verordnung noch bis zum 30. November 2020 in Kraft ist. Bis dahin gelten alle Regeln, die bislang auch gezählt haben. Diese Regeln wurden natürlich auch auf der Hundefreilauffläche umgesetzt und eingehalten. Vor allem der Abstand zu den anderen Hundehaltern steht und stand hier im Vordergrund.

Mit dem 01. Dezember tritt nun die neue niedersächsische Verordnung in Kraft. Diese Verordnung ist allerdings noch gar nicht geschrieben und somit auch noch gar nicht veröffentlicht. Erfahrungsgemäß wird sie am Freitag veröffentlicht und dann haben die Landkreise bis zum 01. Dezember 2020 Zeit, sie umzusetzen. Dieses hat auch in der Vergangenheit sehr gut geklappt.

Im Moment gibt es ja die „10 Personen Regel aus zwei Haushalten“, die auch auf der Hundefreilauffläche umgesetzt wurde. Bei der Reduzierung auf 5 Personen aus zwei Haushalten dürften, wie die Vergangenheit gezeigt hat, keine Probleme entstehen. Die Hundefreilauffläche ist so groß, dass man sich aus dem Weg gehen kann. Daher wurde sie bislang auch nicht geschlossen. Natürlich dürfen jetzt nicht nur 5 Personen auf die Hundefreilauffläche. Die Fläche soll allerdings so ausgenutzt werden, damit es zu keinen Gruppenansammlungen oder ähnliches kommt. Wenn man zusammen steht, nach den Regeln der Verordnung, muss natürlich dementsprechend Abstand gehalten werden. Eigenverantwortlichkeit ist hier das, was jeder beachten sollte.

Inwieweit es bei der neuen Verordnung eine erweiterte Maskenpflicht geben wird, bleibt abzuwarten. Der Bund und die Länder haben beschlossen, auch bei Personenansammlungen im Freien eine Maskenpflicht einzuführen. Die nähere Auslegung dieser Orte obliegt allerdings den Landkreisen und den Städten und Gemeinden. Somit muss abgewartet werden, ob die Hundefreilauffläche auch zu diesen speziellen Orten gehört.

Weiterhin ist allerdings zu sagen, dass jeder für sich selber auch verantwortlich ist. Jeder weiß, sollte wissen, inwieweit er bei bestimmten Situationen Abstände halten kann und Hygieneregeln einhalten kann. Dementsprechend appelliert man hier auch an die Eigenverantwortlichkeit aller.

Somit müssen wir also alle abwarten, was in der neuen Verordnung steht und wie sie auf Ebene der Städte und Gemeinden und des Landkreises umgesetzt wird. Bis dahin heißt es für alle – gesund bleiben und die Regeln, die jetzt immer noch zählen, befolgen. Also – Maske auf, Leine in die Hand und auf die Hundefreilauffläche und dabei dann Abstand halten.