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Schneemassen beschäftigen Stadtbeschäftigte und Bürger*innen

Seit dem Samstagabend sind die Räum- und Streudienste der Stadt Nordhorn im unermüdlichen Dauereinsatz. In unterschiedlichen Schichten versuchen die Kolleg*innen des Bau- und Betriebshofs den Schneemassen zu begegnen. Je nach Dichte des Schneefalls sind geräumte Strecken jedoch in kurzer Zeit wieder zugeschneit. Bewährt hatte sich das präventive „Vor-Streuen“ am Samstag, um den Fahrzeugen nach Einsetzen des Schnees die erste Arbeit zu erleichtern. Aus Gründen des Umweltschutzes wird dies nur seltenen Fällen gemacht, jedoch hat sich dies im Nachhinein als sinnvolle Entscheidung herausgestellt.

Welche Strecken werden geräumt?

Eine genau Übersicht hierzu befindet sich auf unserer Internetseite unter:

https://www.nordhorn.de/portal/seiten/winterdienst-900000084-26710.html?vs=1

Die dort ausgewiesenen Straßen und Radwege werden regelmäßig politisch diskutiert. Letztlich kann man festhalten, dass es die am meisten genutzten Straßen und Radwege im Stadtgebiet sind auf denen die Stadt Nordhorn tätig ist. Allein der Winterdienst auf den Radwegen umfasst demnach rund 110 km, bei den Straßen sind es 175 km. Es ist, mit dieser Nachfrage wurden wir häufiger konfrontiert, technisch nicht zu vermeiden, dass die Räumdienste zum Fahrbahnrand schieben. Uns ist bewusst, dass somit auch Grundstückseinfahrten im Extremfall blockiert werden. Bürger*innen und Gewerbetreibende müssen in diesem Fall selbst „Hand anlegen“ und etwaige Schneehaufen so verteilen, dass Sie Ihre Grundstücke verlassen/befahren können. Am besten ist es im Moment, soweit es Ihnen möglich ist, das Fahrzeug für den Moment gar nicht zu bewegen.

Welche Pflichten gibt es für Grundstückseigentümer?

Es besteht aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht eine Pflicht zum Winterdienst auf allen Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Wohnbereichen. Die Pflicht obliegt hier den Grundstückseigentümern und gilt auch für nicht bebaute Grundstücke. Die Pflicht gilt auch für ältere oder kranke Grundstückseigentümer, die jedoch gebeten werden, Freunde oder Nachbarn um Hilfe zu bitten. Auch die Beauftragung eines Hausmeisterservices ist natürlich eine Möglichkeit.

Zu welchen Zeiten müssen Sie aktiv werden?

Die Gehwege sind an den Werktagen in der Zeit von 07.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 09.00 bis 22.00 Uhr sicher begehbar zu machen. Bei Dauerschneefall muss nicht fortlaufend gefegt werden, wenn dies völlig nutzlos wäre. Sobald es aber nur noch geringfügig schneit oder wenn der Schneefall aufgehört hat, muss geräumt werden. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe eines Tages auch mehrfach gefegt oder gestreut werden.

Wie groß muss die Fläche sein, die geräumt werden muss und wohin mit dem Schnee?


Alle Gehwege müssen auf der gesamten Länge entlang der Grundstücke in einer Breite von 1,50 Meter geräumt und bei Glätte mit abstumpfenden oder auftauenden Mitteln abgestreut werden. Ist ein ausgebauter Gehweg nicht vorhanden, wie zum Beispiel in den Wohnstraßen und in der Fußgängerzone, gilt ein 1,50 Meter breiter Straßenteil vor den Grundstücken als „Gehweg“. Befindet sich auf dem Gehweg eine Haltestelle, so muss auch diese von dem Anlieger geräumt und gestreut werden und zwar so, dass eine gefahrlose Benutzung gewährleistet ist.

Die Schnee- und Eismassen sind so zu lagern, dass dadurch der Verkehr auf den Fahrbahnen, den Parkspuren, Rad- und Gehwegen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Schnee und Eis von den Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn gebracht werden. Die Gossen und Rinnen, die Regenabläufe und Hydranten müssen schnee- und eisfrei gehalten werden, damit bei einsetzendem Tauwetter das Schmelzwasser ablaufen kann.

Was ist noch wichtig – hier: Abfallbehälter und gelbe Säcke?

Damit der Winterdienst auf diesem Radwegenetz auch zügig und ohne Probleme durchgeführt werden kann, bittet die Stadt Nordhorn die Bevölkerung an den Müllabfuhrtagen um die Beachtung folgender Hinweise: sämtliche Abfallbehälter und Gelbe Säcke dürfen nicht auf den Radwegen abgestellt werden.

Zum Schluss noch eine Bitte an alle streupflichtigen Bürger*innen: Führen Sie den Winterdienst auf Gehwegen verantwortungsvoll und sorgfältig durch. Besonders ältere Menschen werden für ein sicheres Gehen auf geräumten und gestreuten Wegen dankbar sein.

Text: Stadt Nordhorn