Sogenannte Spaziergänge gegen die Corona-Maßnahmen: Landkreis weist auf Anzeigepflicht von Versammlungen hin
„Rechtlich stellen die sogenannten Spaziergänge einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz dar, wenn sie nicht rechtzeitig angezeigt werden“, stellt der Landkreis
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