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Vogelgrippe: Alle Restriktionszonen aufgehoben – Ab 28.03. keine Einschränkungen mehr für Tierhalter im Bereich Haselünne

Haselünne. Zum Schutz vor der Geflügelgrippe hatte der Landkreis Emsland für den Bereich Haselünne eine Allgemeinverfügung erlassen, die tierseuchenbehördliche Maßnahmen vorsah. Die Anordnung für die Schutzzone konnte bereits am 19. März aufgehoben werden. Das Gebiet ging in die Überwachungszone über, die nun ab 28. März keinen Bestand mehr hat.

Am 25. Februar war in einem Geflügelbestand in der Stadt Haselünne der Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt worden. Die Infektion in dem betroffenen Legehennenbestand mit 23.400 Tieren war zunächst bei Eigenkontrollen festgestellt und später durch amtliche Proben bestätigt worden. Es handelte sich um das hochpathogene Influenza A-Virus des Subtyps H5N1.

Der Landkreis Emsland hatte daraufhin per Allgemeinverfügung ab 28. Februar im 3 km-Radius um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone und 10 km um den Ausbruchsbetrieb eine Überwachungszone mit speziellen Einschränkungen festgelegt. Davon waren insgesamt 105 gewerbliche Betriebe mit rund 4,67 Mio. Tieren sowie eine Brüterei und 177 Hobbyhaltungen mit insgesamt 3122 Tieren betroffen.

Die Schutzzone kann 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs aufgehoben werden; das Gebiet wird dann zur Überwachungszone. Diese kann frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden.

Text: Landkreis Emsland