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Weichen für den hauptamtlichen Betrieb der Notunterkunft sind gestellt

Ab 11. April geht der hauptamtliche Betrieb der Notunterkunft in Nordhorn für Flüchtlinge aus der Ukraine in die Hände des Grafschafter Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes über. Über diese Vergabe hat der Kreisausschuss aufgrund der Eilbedürftigkeit im sogenannten Umlaufverfahren entschieden. „Wir haben damit einen ebenso verlässlichen wie kompetenten und flexiblen Partner an unserer Seite“, betonten Landrat Uwe Fietzek und die zuständige Dezernentin Dr. Elke Bertke. Der Betrieb der Notunterkunft in den Kreissporthallen ist durch den Landkreis vorerst bis zum 30. Juni vergeben worden. Derzeit läuft er seit Mitte März in Ehrenamtlichkeit. „Das war und ist nur möglich durch eine wunderbare Teamarbeit von DRK, Johannitern, dem Malteser Hilfsdienst und der DLRG. Dafür mein großer Dank an alle Beteiligten. Auf diese Weise zieht die Grafschaft an einem Strang, um den aus der Ukraine zu uns gekommenen Menschen zu helfen“, erklärte Fietzek abschließend.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim