„Wellenbrecher Lockdown“ – die aktuellen Beschlüsse
Berlin. Am Mittwoch haben sich die Ministerpräsidentinnen und die Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundeskanzlerin auf einem sogenannten „Wellenbrecher Lockdown“ geeinigt. Ob und inwieweit die Beschlüsse für Niedersachsen durchgeführt werden, kann im Moment noch nicht abschließend gesagt werden. Auch kann von dieser Stelle auch noch nicht gesagt werden, in weit der Landkreis Grafschaft Bentheim und der Landkreis Emsland diese Beschlüsse umsetzen werden.
Die Beschlüsse des sogenannten „Wellenbrecher Lockdown“, die auf der Pressekonferenz bzw. durch das Statement der Bundeskanzlerin bekannt gegeben wurden im Einzelnen – Gültig ab Montag, den 02. November 2020 – Gültig bis zum 30. November 2020
- Kontaktbeschränkungen
Es umfangreiche Kontaktbeschränkungen geben. Treffen, auch außerhalb der eigenen Wohnung, sind nur noch mit maximal Personen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch von innerdeutschen Reisen abstand genommen werden soll. Dazu gehören auch Besuche von Verwandten. Von inländischen und auch überregionalen touristischen Ausflügen soll dringend Abstand genommen werden.
- Gastronomiebetriebe
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Kantinen dürfen geöffnet bleiben.
- Einzelhandel
Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Hygienemaßnahmen müssen weiter durchgeführt werden. Pro Kunde müssen 10 Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden.
- Freizeit
Theater, Opern und Konzerthäuser werden geschlossen. Spielhallen, Kinos und Freizeitparks werden ebenfalls geschlossen. Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbäder und Bordelle werden auch geschlossen. Alle sonstigen Unterhaltungsveranstaltungen werden untersagt.
- Tourismus
Übernachtungsangebote innerhalb Deutschlands werden eingeschränkt. nur ausdrücklich nichttouristische Übernachtungen bleiben erlaubt
- Dienstleister
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios – und alle anderen Dienstleister im Bereich Körperpflege werden geschlossen. Physiotherapie bleibt weiterhin möglich. Friseursalons bleiben unter strengen Hygieneauflagen geöffnet.
- Schulen und Kindergärten
Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet.
- Profisport
Der Profisport darf weiterhin stattfinden, allerdings ohne Zuschauer.