CORONAGrafschaft Bentheim

Angepasstes Verfahren zur Eindämmung des Coronavirus in Grafschafter Kindertagesstätten

Bedingt durch das dynamische Infektionsgeschehen passt der Landkreis Grafschaft Bentheim den Umgang mit Corona-Verdachtsfällen in Kindertagesstätten an. Sollte der Selbsttest eines Kita-Kindes positiv ausfallen, so wird zur Prüfung des Testergebnisses ein zertifizierter Antigen-Schnelltest benötigt. Ist dieser ebenfalls positiv, erfolgt ein PCR-Test. Ein positiver PCR-Test erfordert schließlich eine Absonderung des Kindes in der häuslichen Isolation, zu der das Containment-Team des Gesundheitsamtes auf schriftlichem Weg informiert.

Quarantäne bei positiv getesteten Kita-Kindern

Ab Kenntnis des positiven Testergebnisses beträgt die Quarantäne-Dauer für Kita-Kinder zehn Tage. Ist das Kind nach frühestens sieben Tagen bereits 48 Stunden symptomfrei, genügt ein negatives Schnelltest-Ergebnis in einer offiziellen Teststelle, um die Quarantäne zu beenden. Eltern von positiv getesteten Kindern können über die kostenlose Hotline 05921 96 3333 oder per E-Mail an corona@grafschaft.de Kontakt aufnehmen, um einen Betreuungs-Quarantänebescheid zu erhalten. Auch positiv getestete Erzieherinnen und Erzieher sind zur Prüfung ihres Testergebnisses über einen offiziellen Schnelltest, bei Bedarf auch über einen PCR-Test, angehalten.

Kontaktpersonen von positiv getesteten Kita-Kindern

Um weiteren Ansteckungen vorzubeugen, benötigen sowohl Kinder als auch Erziehende eines positiv getesteten Kindes einen zertifizierten Antigen-Schnelltest. Negativ getestete Kinder und Erziehende können die Kindertagesstätte weiter besuchen. Positiv getestete Kinder und Erziehende müssen das Testergebnis durch einen PCR-Test prüfen lassen. „Natürlich soll die Corona-Hotline allen Eltern für Fragen zur Verfügung stehen. Durch das angepasste Vorgehen erhoffen wir uns aber eine Entlastung des Containment-Teams, damit dieses die Eltern der positiv getesteten Kinder schnell benachrichtigen kann“, schildert Gitta Mäulen, Dezernentin des Landkreises und fügt hinzu: „Sollte sich das Infektionsgeschehen in einer Einrichtung zuspitzen, wird das Gesundheitsamt des Landkreises den Gruppenbetrieb entsprechend einschränken.“

Die Einrichtungsleiterinnen und -leiter der Kindertagesstätten wurden bereits über das angepasste Verfahren informiert.

Text: Grafschaft Bentheim