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In die Mahlwerke der NS-Justiz geraten – Ausstellungen in Gedenkstätte befassen sich mit Rechtsprechung im 3. Reich

Meppen. Unmittelbar nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 trat an die Stelle der liberalen Rechtsordnung der Weimarer Republik eine völkische Lebensordnung. Recht ergab sich aus den Vorstellungen von „Volksgemeinschaft“ und „Führerwillen“. Neue Verordnungen und Gesetze zerstörten die parlamentarische Demokratie und setzten verfassungsmäßige Grundrechte außer Kraft. Zwei Ausstellungen in der Gedenkstätte Esterwegen, Hinterm Busch 1, setzen sich mit diesem Themenkreis auseinander. Sie sind von Sonntag, 16. Februar, bis zum 12. April dort zu sehen.

Die Ausstellungen „Abgeurteilt“ und „Keine Gnade“ sind das Ergebnis von zwei Lehrveranstaltungen des Historischen Seminars der Universität Osnabrück 2013/14 und 2017/18 unter Leitung von Dr. Sebastian Weitkamp (Gedenkstätte Esterwegen) in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Gestapokeller. Die Auswahl der Biographien, deren Schwerpunkt auf der Region Osnabrück-Emsland-Bentheim liegt, veranschaulicht individuelle Schicksale, die hinter der Rechtsprechung der NS-Gerichte standen. Nicht alle Verurteilten waren ausschließlich Opfer. Einige waren auch zugleich Täter. Aber alle wurden Opfer einer politischen Justiz.

Die beiden Ausstellungen zeigen Einzelschicksale von Menschen, die in die Mahlwerke der NS-Justiz geraten sind. Die verhängten Haftstrafen verbüßten sie in der Strafanstalt Lingen oder den emsländischen Strafgefangenenlagern. Nicht alle überlebten die Haft.

Die NS-Führung schuf die Voraussetzungen, um die politische Opposition durch die Justiz ausschalten und andere „Volksfeinde“ aburteilen zu können. Neben Widerstandhandlungen konnten nun schon unbedarfte Aussprüche mit harten Strafen geahndet werden. Mit Kriegsbeginn 1939 radikalisierte sich die Rechtsprechung und die Urteile wurden immer drakonischer.

Die Militärjustiz war unabhängig von der zivilen Justiz. Insbesondere nach 1939 verschärften die Wehrmachtgerichte die Urteilspraxis ebenfalls drastisch zur „Aufrechterhaltung der Manneszucht“. Bis Kriegsende vollstreckte die Militärjustiz mehr als 20.000 Todesurteile. Im Ersten Weltkrieg waren es nur 48 gewesen. Zu Haftstrafen verurteilte Wehrmachtsoldaten kamen zu tausenden in die Emslandlager.

Der Besuch der Ausstellung ist zu den Öffnungszeiten der Gedenkstätte, Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr, möglich. Der Eintritt ist kostenlos.

Text: Landkreis Emsland