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Zimmermann Nordhorn schließt vorübergehend

Nordhorn. Der Lockdown hat ein weiteres „Opfer“ der Bürokratie gefunden. Zimmermann Nordhorn schließt ab dem 01. Februar 2021 vorübergehend seine Türen. Die Mitarbeiter müssen in Kurzarbeit geschickt werden.

Aktuelle Entwicklung:

Das Gerücht ging schon in den letzten Tagen herum und wir wurden von einigen Leserinnen und Lesern bereits kontaktiert. „Stimmt es, dass Zimmermann auf der Blanke schließt?“. Doch nun wird es offiziell. Ja, Zimmermann Nordhorn schließt bis zum Ende des Lockdowns seine Türen. Die Mitarbeiter, so erklärte uns das Unternehmen in einem Telefongespräch, werden in Kurzarbeit geschickt.

Schon im letzten Jahr gab es ein Hin und Her bei der Schließung, der Öffnung und der Bürokratie rund um Zimmermann Nordhorn. Es ist laut der Verfügung vorgeschrieben, dass nur Geschäfte geöffnet haben dürfen, die überwiegend Artikel des täglichen Bedarfs“ verkaufen. Zimmermann hat dann das Sortiment im letzten Jahr und jetzt nur so zugänglich gemacht, dass die Kunden Lebensmittel, Drogerieartikel und Tierfutter kaufen konnten und können. Andere Artikel wurden und werden nicht verkauft und konnten und können auch gar nicht gekauft werden. „Doch das hat dazu geführt, dass die Kunden komplett weg geblieben sind und das der Umsatz jetzt eingebrochen ist. Hat man das ganze Sortiment offen, werden auch Lebensmittel, Drogerieartikel und Tierfutter gekauft. Bietet man nur diese an, so bleiben die Kunden weg“, erklärt uns das Unternehmen heute am Telefon.

In den sozialen Medien ging schon letztes Jahr eine große Diskussion los, warum andere Unternehmen, die ein ähnliches Sortiment haben, alles verkaufen dürfen. „Dieses obliegt dem Gewerbeaufsichtsamt oder auch dem Ordnungsamt“, wird uns vonseiten des Unternehmens erklärt. Zimmermann musste alles absperren und durfte und darf auch heute nur Lebensmittel, Drogerieartikel und Tierfutter verkaufen. „Erstaunlich, wie unterschiedlich gehandelt wird“, erklärt uns Herr Heyer vom Unternehmen Zimmermann.

Auf Nachfrage beim Landkreis wurde uns mitgeteilt, dass es gemäß § 10 der gültigen Niedersächsischen Corona Verordnung durch diese Verordnung geregelt ist, welche Geschäfte wie zu öffnen haben. Inwieweit Geschäfte überprüft werden und ggf. Ausnahmeregelungen ausgesprochen werden, kann auch von uns nicht gesagt werden. Natürlich erkennen auch viele Bürgerinnen und Bürger aus Nordhorn und der Umgebung, dass es ähnliche Geschäfte oder auch Sonderpostenmärkte gibt, die geöffnet haben und alles verkaufen dürfen. Warum dieses so ist, kann letztlich nicht aufgeklärt werden.

Fakt ist jedoch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun in Kurzarbeit geschickt werden. Die damit einhergehenden wirtschaftlichen Einbußen dürften jedem klar sein.

Nun schließt Zimmermann ab dem 01. Februar 2021 erst einmal seine Türen. Diese Schließung ist – und das wird noch einmal deutlich hervorgehoben – nur eine vorübergehende Schließung während des Lockdowns. Sobald der Lockdown beendet wird, wird Zimmermann hoffentlich wieder mit dem ganzen Sortiment öffnen.